Unfallgutachten in Berlin
Das Schadensgutachten ist die Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung. Wir ermitteln alle Positionen vollständig und nachvollziehbar.
Das steht in unserem Unfallgutachten
- Schadensbeschreibung mit Fotodokumentation
- Reparaturkostenkalkulation nach Herstellervorgaben
- Merkantile Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert und Restwert (bei Totalschaden)
- Nutzungsausfall bzw. Mietwagenklasse
- Reparaturdauer
Warum nicht den Gutachter der Versicherung nehmen?
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet im Auftrag der Versicherung. Ein eigener Sachverständiger dokumentiert den Schaden in Ihrem Auftrag – das ist Ihr gutes Recht als Geschädigter.
Unfall gehabt?
Melden Sie sich möglichst vor der Reparatur. Halten Sie Fahrzeugschein, Daten des Unfallgegners und – falls vorhanden – die Schadennummer bereit.
Jetzt anrufen: 0157 38767576Häufige Fragen
Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Unfallgutachten?
Liegt der Schaden voraussichtlich über der Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1.000 Euro, ist ein vollständiges Gutachten sinnvoll und wird in der Regel von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Darunter reicht oft ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag.
Was ist eine merkantile Wertminderung?
Ein Unfallfahrzeug ist auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert – auch nach fachgerechter Reparatur. Diesen Minderwert ermitteln wir im Gutachten, damit er Ihnen erstattet wird.